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Leistung 09 · Diskretion

Begleit- & Personen­schutz

Guter Personenschutz ermöglicht Normalität: Termine wahrnehmen, Wege gehen, den Alltag leben — mit dem ruhigen Gefühl, dass jemand vorausdenkt.

Personenschützer mit Funk-Ohrhörer in Nahaufnahme — diskreter Begleitschutz
EinsatzdokumentationSymbolbild · Akte 09

Schutzkonzepte nach Gefährdungsanalyse

Jeder Personenschutz beginnt mit einer nüchternen Analyse: Wer ist die Schutzperson, welche Termine und Wege stehen an, welche Risiken sind real — und welche nur gefühlt? Auf dieser Basis entsteht ein Konzept, das schützt, ohne einzuengen. Alle Maßnahmen bewegen sich selbstverständlich im gesetzlich zulässigen Rahmen.

  • Begleitschutz — bei Terminen, Reisen und Veranstaltungen, unauffällig im Hintergrund
  • Veranstaltungsbegleitung — für Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Unterhaltung
  • Schutz im privaten Umfeld — inklusive Wohnobjekt und Familie
  • Kinderbetreuung mit Schutzauftrag — pädagogisch sensibel, konsequent in der Sache
  • Mehrsprachiges Personal — auch für internationale Gäste und grenznahe Einsätze

Diskretion ist keine Zusatzleistung

Unsere Personenschützer verpflichten sich zu absoluter Vertraulichkeit — über Auftraggeber, Termine, Gesprächsinhalte und interne Abläufe. Gerade bei Wirtschaftsterminen und politischen Veranstaltungen ist Verschwiegenheit die halbe Sicherheit.

Sprechen wir vertraulich

Personenschutz ist Vertrauenssache und beginnt mit einem Gespräch unter vier Augen. Rufen Sie uns an — wir beraten Sie diskret, klären die Gefährdungslage und schlagen ein Konzept vor, das zu Ihrer Situation passt.

Häufige Fragen zu Begleit- & Personenschutz

Wie läuft Personenschutz bei euch ab?

Am Anfang steht eine Gefährdungsanalyse: Wer oder was bedroht Sie, wann, wo? Daraus entsteht ein Schutzkonzept — von der diskreten Begleitung einzelner Termine bis zur durchgehenden Betreuung. Diskretion ist dabei Grundprinzip, kein Extra.

Sind eure Personenschützer bewaffnet?

Der Standard ist unbewaffneter Schutz durch Planung, Aufklärung und Prävention — das löst die allermeisten Lagen. Das Führen von Schusswaffen ist gesetzlich eng geregelt (§ 28 WaffG) und nur nach behördlicher Prüfung im Einzelfall möglich; wir versprechen hier nichts, was das Gesetz nicht hergibt.

Kann ich Personenschutz auch für einen einzelnen Termin buchen?

Ja — typische Einzelaufträge sind Gerichtstermine, Übergaben, Trennungssituationen oder Veranstaltungsbesuche. Rufen Sie an, wir besprechen die Lage vertraulich: 07621 420 0119.

Einsatzgebiete

Begleit- & Personenschutz übernehmen wir von Weil am Rhein aus im gesamten Dreiländereck — unter anderem in Freiburg, Lörrach.

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